Am 28. Januar 2013 hatte uns der Grundstücksverkäufer per E-Mail mitgeteilt, dass Grundstück Nr. 2, welches wir reserviert hatten, der Straßenbaufirma „Bergemann & Gräper“ als Überfahrt für den Straßenbau dient. Es wäre zwar kein Problem gewesen, dass Grundstück Nr. 2 zu reservieren und zu kaufen. Wenn wir jedoch in den nächsten Monaten mit dem Bau hätten beginnen wollen, wäre das nicht möglich gewesen. Er bot uns deshalb vorzugsweise das Grundstück Nr. 3 an und meinte, dass es gleichwertig wie das Grundstück Nr. 2 sei.
Wir hatten dem Verkäufer nochmal mitgeteilt, dass wir eher an Grundstück Nr. 2 interessiert sind, dass jedoch Grundstück Nr. 3 ebenfalls in Frage kommen würde.
Am 02. Februar hatten wir uns die Grundstücke nochmal angesehen, wie auch auf den Fotos im vorherigen Beitrag zu sehen ist. Bis zu diesem Tag hatten wir immer noch überlegt, ob wir Grundstück Nr. 2 nehmen mit dem Wissen, dass wir dieses Jahr (2013) nicht mehr mit dem Bau beginnen können. Oder ob wir uns für das aus unserer Sicht etwas schlechter gelegene Grundstück Nr. 3 entscheiden sollten, dafür aber keine Baubehinderungen hätten. Wir kamen zu dem Entschluss, dass die Lage nicht schlechter ist als Grundstück Nr. 2. Somit haben wir uns für Grundstück Nr. 3 entschieden und dieses am nächsten Tag erstmal beim Verkäufer reservieren lassen.
Die Entscheidung zog sich hin. In der Woche vom 25.02. – 01.03.2013 haben wir Termine bei Banken und Bauunternehmen vereinbart. Der Grundstücksverkäufer blieb trotzdem geduldig und ließ unsere Grundstücksreservierung trotz großer Anfragen offen. Am 04. März erhielten wir vom Notar einen Vertragsentwurf.
Irgendwann zwischen dem 04.03 – 06.03.2013 haben wir unsere Entscheidung zum Kauf und nach Prüfung des Notarvertragsentwurfs dann dem Verkäufer Herrn J. Hoffmann telefonisch mitgeteilt und den Kauf des Grundstücks Nr. 3 damit besiegelt. ;-))