Schriftliche Genehmigung auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes

Heute ist die schriftliche Genehmigung für unseren Garagenbau eingetroffen. Wir dürfen nun offiziell unsere Garage nach unseren Vorstellungen bauen. Das heißt, es wird eine Doppelgarage mit ca. 7 m Breite und 6 m Länge. Damit wir uns nicht die Hauseingangstür mit der Garage zubauen, dürfen wir nun auch etwas über die hintere Baugrenze hinaus.

Wenn man mit dem Bauamt telefoniert, klingt es immer so als ob jede kleinste Abweichung eine große Sache wäre und ein Antrag aufwendig, kostspielig und eigentlich völlig umsonst wäre. Nun wurde unsere Überschreitung von 1,5 m sogar als geringfügig eingestuft.

Befreiungsbescheid

 

Der Antrag auf Befreiung kostete etwas über 100 €.