Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes

Unsere Garage. In der vergangenen Planungszeit haben wir immer wieder hin und her überlegt, wie unsere Garage aussehen soll. Sie sollte auf jeden Fall Zugang zum Haus haben, im selben Stein wie das Haus gemauert sein und nach Möglichkeit Platz für Werkzeuge, Werkzeugbank und Winterräder bieten.

Erst war es nur eine Einzelgarage direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn und mit viel Platz für Geräte und Werkzeuge sowie mit zwei Meter breitem „Durchgangsschlauch“ zum Haus. Eins von Zwei Fahrzeugen hätte draußen stehen müssen. Vielleicht unter einem Carport zwischen Garage und Haus. Das Carportdach hätte dem Küchenfenster und damit der Küche das Licht genommen. So hatten wir uns das nicht vorgestellt. Aber der Bebauungsplan gab irgendwie nichts anderes her. Der bebaubare Bereich war einfach zu schmal. Eine Doppelgarage hätte für eins der beiden  Fahrzeuge zu wenig Platz geboten und die Garage wäre zu nah an der Hauseingangstür gewesen.

Wir wollten dennoch eine Doppelgarage haben. Die einzige Möglichkeit für uns an eine vernünftig nutzbare Doppelgarage zu kommen war eine Ausnahmegenehmigung des B-Plans. Denn den Grundriss wollten wir jetzt nicht nochmal komplett umplanen. Also machte ich eine Zeichnung und ein Anschreiben für das Bauamt/Abteilung Stadtplanung. Im Anschreiben beantragten wir eine Genehmigung für die Überschreitung der Baugrenze um 1,5 Meter. Natürlich mit ausführlicher Begründung, weshalb wir uns nicht an die Vorgaben halten wollen.

Zeichnung Doppelgarage

 

Das erstellte Anschreiben inklusive Zeichnung schickten wir dann heute, den 08.12.2013 ans Lübecker Bauamt – Bereich Stadtplanung.